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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma "Sockenprofi"
Sven Surkamp
Margaretenstr. 5b
16547 Birkenwerder
1. Allgemeines
Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende
Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung meinerseits.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
die Firma Sockenprofi sie schriftlich bestätigt.
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen und mündliche Abmachungen
sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Firma Sockenprofi nicht
an, es sei denn Sockenprofi hätte ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei
auf das Formerfordernis nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung
für den Einzelfall verzichtet werden kann.
Von den hier vorliegenden AGBs abweichende, diesen entgegenstehende oder
sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden selbst bei
Kenntnis durch die Verkäuferin nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Bei Schreib-, Druck-, mathematischen- oder graphischen Darstellungsfehlern
auf der Webseite ist die Firma Sockenprofi zum Rücktritt berechtigt,
ebenso bei berechtigten Zweifeln an der Ernsthaftigkeit der Bestellung.
Alle Angabe wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Montageskizzen, Preislisten
und Drucksachen, sind annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt,
aber für uns unverbindlich.
Mündliche Auskünfte und Zusagen von Sockenprofi , Prospekte
und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen,
Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-,
Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und
Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.
Die Abbildung der Produkte im Online-Shop kann von ihrem tatsächlichen
Aussehen (Farbe, Größe etc.) abweichen. Die Abbildung im Online-Shop
sind daher unverbindlich.
Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer
Ware bleiben vorbehalten.
3. Preiserhöhungen
Eintretende Preis- und Kostenerhöhungen
berechtigen uns, diese ohne Ankündigung in Ansatz zu bringen.
Bei Handelsware die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten
Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum
Euro zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung)
um mehr als 5% schwankt.
Soweit sich nach Vertragsschluss auftragsbezogene Kosten aus für
uns nicht zu vertretenen Gründen, zum Beispiel durch gestiegene Rohstoffpreise,
nachweisbar und wesentlich (mehr als 5 Prozent) erhöhen, verpflichten
sich die Parteien, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine
angemessene Preiskorrektur zu vereinbaren.
4. Eigentumsvorbehalt
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen oder zukünftigen Lieferungen
oder Leistungen von der Firma Sockenprofi an den Kunden oder bei Vermögensverfall
des Kunden darf die Firma Sockenprofi zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten
und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
5. Widerrufsrecht
Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein
bekannt ist, wird gem. § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs-
und Rückgaberecht ausgeschlossen.
Das Widerrufsrecht besteht enstprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht
bei Verträgen
die in Form von Versteigerungen geschlossen
werden.
Benutzte Ware wird nicht zurückgenommen.
Selbstverständlich muss die Ware unbenutzt sein, noch dürfen
Etiketten entfernt sein.
Schicken Sie die Rücksendung immer ausreichend frankiert an obenstehende
Adresse. Nur dann können Ihre Artikel zurückgenommen werden.
Grundsätzlich erfolgt jede Rückerstattung erst nachdem der Artikel
ausreichend frankiert bei mir eingetroffen ist. Unfreie Rücksendungen
werden nicht angenommen!
Die Rücksendung an uns hat ausschließlich als versichertes
freies Paket zu erfolgen, da unfreie Sendungen GRUNDSÄTZLICH
NICHT angenommen werden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, versichert, ansonsten
auf Ihr Risiko, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
Sollte die zurückgesandte Ware Gebrauchsspuren oder sonstige Beschädigungen
aufweisen, behalten wir uns das Recht vor Ersatzansprüche geltend
zu machen. Es dürfen weiterhin keine Etiketten entfernt werden und
die Ware muss originalverpackt sein.
Bei Ausübung des gesetzlichen Rückgaberechts sind die für
eBay entstandenen Kosten vom Verkäufer zu tragen und werden vom zu
erstattenden Kaufpreis in Abzug gebracht.
Gebrauchte Artikel und 2. Wahl Artikel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen,
es sei denn die Ware weist Mängel auf, die nicht in der Artikelbeschreibung
aufgeführt wurde.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe schreibt Sockenprofi bereits geleistete
Zahlungen nach Rücksendung der Ware gut.
6. Rücksendungen
Erfolgen Rücksendungen ohne unser vorher ausdrücklich erklärtes
Einverständnis, können wir die Annahme verweigern.
Zurückgenommene Ware wird unter Abzug der entstehenden Unkosten,
mindestens jedoch 15 %, in Höhe des Rechnungswertes gutgeschrieben.
7. Zahlungshinweise
Es werden nur Zahlung per Vorkasse akzeptiert.
Leistungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse.
Rückgaberecht innerhalb von 5 Werktagen. Rückerstattung erfolgt
unter Abzug der Portokosten und ebay-Gebühren.Die Firma Sockenprofi
ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen
zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen.
Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche
Situation des Kunden erkennen lassen, kann die Firma Sockenprofi jederzeit
wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung
verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für
die die Firma Sockenprofi Wechsel angenommen hat oder für die eine
Ratenzahlung vereinbart ist, werden in diesem Fall sofort fällig.
8. Verzug
Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von einer Woche ab Vertragsabschluß,
so behalten wir uns eine anderweitige Verfügung über die Ware
vor.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes
wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
10. Lieferung
Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich.
Lieferungen erfolgen stets auf Vorauskasse.
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt
unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Eine Nichteinhaltung von Lieferterminen
berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch
mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
Trotz sorgfältig ausgewählter Lieferanten kann es einmal vorkommen,
dass ein Artikel wider Erwarten zur Zeit (oder dauerhaft) nicht mehr lieferbar
ist. Daher behalten wir uns vor, falls ein Artikel nicht mehr verfügbar
ist oder aus rechtlichen Grünen nicht mehr geliefert werden kann,
vom Vertrag zurückzutreten.
Sollten wir nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte
Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei uns verfügbar ist oder aus
rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, können wir
entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung
anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
Sockenprofi liefert, solange der Vorrat reicht. Sollte ein bestimmter
Artikel nicht lieferbar sein, ist Sockenprofi berechtigt, sich von der
Lieferverpflichtung zu lösen; Sockenprofi verpflichtet sich darüber
hinaus, Sie unverzüglich über Nichtverfügbarkeiten der
Waren zu informieren und einen bereits gezahlten Rechnungsbetrag unverzüglich
zu erstatten.
Ansprüche aus Nichteinhaltung
einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 10
Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten
wird.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung,
auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Umstände beseitigen
unsere Lieferverpflichtungen ganz oder zum Teil.
Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur
gemäß besonderer Vereinbarung.
11. Transportschäden
Schäden und Fehlmengen sind sofort festzustellen und auf der Empfangsquittung
zu vermerken.
Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.
Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt
werden, wenn sie uns vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch
48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per Email angezeigt
werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige
ankommt.
12. Gefahrtragung
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier
Lieferung.
Lieferungen erfolgen stets auf Gefahr des Vertragspartners, die Gefahr
geht mit der Absendung bzw. der Übergabe auf den Vertragspartner
über.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Mit der Übergabe der Ware an eigene und fremde Fahrzeuge, spätestens
mit dem Verlassen unseres Lagers oder Lieferwerks bei Direktlieferung,
geht die Gefahr - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den
Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Liefergegenstand in
einzelnen Teilen gelefert wird.
13. Gewährleistung
Mehr- oder Minderlieferungen bei unbedruckter Ware in Höhe von 10
Prozent sowie bei bedruckter Ware in Höhe von 15 Prozent sind ebenfalls
produktionsbedingt vorhersehbar und stellen daher ebenfalls keinen von
uns zu vertretenden Mangel dar.
Ein durch Sockenprofi nicht genehmigter Nachbesserungsversuch durch den
Käufer oder durch Dritte hat das Erlöschen der Gewährleistungsansprüche
zur Folge.
Falls der Artikel Neuware offensichtliche von mir zu vertretende Mängel
aufweist, die nicht in der Artikelbeschreibung mitgeteilt wurden, kann
der Käufer Ersatzlieferung (soweit der Artikel noch vorhanden ist)
verlangen, vom Kauf zurücktreten oder eine entsprechende Minderung
des Kaufpreises verlangen.
Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, gleich ob
sie sich unmittelbar oder mittelbar (Folgeschäden) auf den Mängel
gründen.
Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das
bemängelte Stück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen
Kosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen.
Drei Monate nach Lieferung können Gewährleistungsansprüche
nicht mehr geltend gemacht werden.
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab
Übergabe der Ware am jeweiligen Bestimmungsort. Dies gilt nicht soweit
das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
14. Haftung
Eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden - gleich
aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache
beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen zugesicherter
Eigenschaften.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche
des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber
der Firma Sockenprofi wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren
sind Ausgeschlossen. Das gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden
(Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes
von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern
durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen
Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen
Ansprüche auf Grund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten,
insbesondere Beratungs- und Aufklärungsvorschriften, einschließlich
eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche
aus unerlaubter Handlung.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern
Sockenprofi oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Gleiches gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht
von Sockenprofi nach dem Produkthaftungsgesetz.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Oranienburg.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Lieferung und Zahlung
Oranienburg.
Für alle Verpflichtungen des Käufers ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand Oranienburg.
16. Schlussbestimmungen /Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht
berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien,
anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren,
die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag
zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt.
Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene
Lücke aufweist.
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